Guten Morgen Herr Schächer,
generell finde ich Rauchmelder in Schlafräumen sinnvoll.
Ich merke, bei unseren Projekten im Wohnungsbau, dass vor allem junge Leute(Bauherrn, Wohnungskäufer etc.) hier schon stark sensibilisiert sind und meist schon bei ersten Gesprächen von sich aus danach fragen.
Die nachträglich in die HBO 2002 aufgenommen Anforderung macht es da natürlich auch leichter gegenüber Bauträgern etc. zu argumentieren.
Wir machen hier im Hause viele Pflegeeinrichtungen, die wenn man jetzt einen spitzfindigen Vergleich ziehen möchte, ja auch nicht viel etwas anderes sind als "Beherbungsstätten"; eine Ausstattung mit BMA ist hier schon ziemlicher Standard. Hinzu kommen natürlich die Einschränkungen, die die Bewohner haben, ist klar. Aber es wird hier nicht in Frage gestellt.
Bei Beherbungsstätten generell würde es m.E. Sinn machen. Gerade die mangelnde Ortskenntnis ist hier ein, wie ich finde entscheidender Faktor; es soll ja hier Gebäude geben die recht unübersichtlich sind und im Bestand auch mal nicht barrierefrei gestaltet sind.
Allerdings, auf Grund der von den Kollegen genannten Problematik bezüglich der Fehlalarme, halte ich auch hier bei kleineren Übernachtungsobjekten eine interne Anlage für vernünftig.
Insgesamt wäre es wohl sinvoller in dem entsprechenden Passus in der HBO den Begriff "Wohnung" zu streichen und auf Schlafräume und die Flure hin zu generalisieren.
Allerdings meine ich wäre hier in Ergänzung so etwas wie "Muster-Rauch/Brandmelder-Erlass" eine gute Ergänzung; einen Kriterienkatalog, der dem Planer eindeutige Hilfe bei der Umsetzung gibt.
Vereinfacht ja auch die Argumentation gegenüber anderen Stellen. Ich weiß, dass man manchmal der Meinung ist "etwas überreguliert" zu sein, aber wir alle kommen gerade im Brandschutz sehr häufig an Punkte, wo uns ein entsprechendes Regularium fehlt.
Soviel mal als Diskussionbeitrag und nun zurück zum Tagwerk der Brandschutzkonzepte.
MfG M.Nau