Sehr geehrter Herr Metzler,
vorausgestzt die darüberliegende Betondecke erfüllt den erforderlichen Feuerwiderstand der für die Decke zwischen Gaststätte und darüberliegenden Räume vorgeschrieben ist gibt es nach meiner Auffassung überhaupt keinen Sinn die abgehängte Decke in F 30 auszuführen. Ensprechende Anforderungen kenne ich nur über notwendigen Fluren und Treppenräumen, entsprechend der Leitungsanlagenrichtlinie.
Im Übrigen, wie soll das mit den Lüftungsleitungen gehen? Wollen Sie etwa jedes mal bei der Durchdringung der abgehängten Decke eine Brandschutzklappe setzen oder vielleicht den Kanal in L 30 ausführen?
Sinn würde evt. eine Einschränkung im Bereich der Baustoffklasse in Richtung schwer entflammbar oder nichtbrennbar geben, obgleich mir solche Anforderungen aus dem Baurecht, zumindest für einfache Gaststätten, nicht bekannt sind.
Übrigens Anstriche für Holz gibt es momentan nur für "Schwer entflammbar", jedoch nicht für feuerhemmend (F 30).
Grüße Lutz Battran