Hallo Herr Cordier
Hier gibt es ggf. zwei Anforderungen welche einzuhalten sind.
1. Zwei bauliche Rettungswege für den Klassenraum
In der Regel ist das eine Tür zum Flur und von dort weiter über zwei Treppenräume, wobei im vorliegenden Bestand und unter Berücksichtigung der Erdgeschossigkeit der zweite, über ein einfach und ohne FW nutzbares Ausstiegsfenster, weiterhin vertretbar erscheint.
2. Rettungsweg aus naturwissenschftlichen Unterrichtsräumen (in Abhängigkeit von der Nutzung)
Für solche Räume sind zwei möglichst entgegengesetzte Ausgänge aus dem Klassenraum vorzusehen. Einer dieser Ausgänge kann auch über einen Nachbarraum führen, wenn dieser an das Retttungswegsystem der Schule angeschlossen ist.
Diese Forderungen bestehen auch für Labore oder ähnlich genutzte Räume. Hier sind auch die besonderen Rettungsweglängen nach Arbeitsschutzrecht zu beachten, welche aber bis zu den Ausgängen aus den Räumen gemessen werden (z.B. bei EX- Gefahr 20 m, ähnliche Entfernungen gelten auch für andere Gefahrstoffe, beim Umgang mit Explosivstoffen nur 10m).
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Bärschmann