Sehr geehrter Herr Deschermeier,
eine Beherbergungsstättenverordnung gab es im Jahre 1973 in Bayern noch nicht. (Die GastBauV vom 13. August 1986, die für Beherbergungsstätten mit mehr als 8 Gastbetten galt, trat am 1. Januar 1987 in Kraft.)
Zu der im Jahre 1973 geltenden BayBO (vom 1.08.1962, die in geänderter Fassung v. 21.08.1969 neu bekannt gemacht wurde (GVBl S. 263) kann ich Ihnen eine tabellarische Übersicht über die brandschutztechnischen Bestimmungen als Kopie eines DIN A-3 Blattes anbieten (Tel. 089/175133).
MfG
W. Linhardt