Hallo, Frau Gribl,
ohne Genaus zu kennen, würde ich es folgendermaßen sehen und vorgehen:
wenn der vorliegende Brandschutznachweis für den Bestand nicht schon zu alt ist, und den heutigen Anforderungen weitgehend entspricht, würde ich einen ergänzenden Nachweis erstellen, mit Bezug auf den bestehenden.
Wurde der alte NW als Industriebau oder nach alter BayBO bewertet? Wenn IndBauR, dann sehe ich keine großen Probleme, wenn nach alter BayBO, dann ist ein Abgleich mit den Änderungen erforderlich, aber sicher nicht tragisch. Nach BayBo könnte es ggf. mit dem Abstand der BW von
Wenn allerdings der vorliegende NW bereits mit Abweichungen gespickt ist, sollte/muss das Gesamte neu bewertet werden, denn es ist, wie Her Schächer schon richtig schreibt, ein zusammenhängendes Gebäude, das auch zusammenhängend bewertet werden muss. Ggf. sollte dann eine Bewertung n. IndBauR beantragt werden, auch wenn die Anlage unter 2000m? groß ist. Die IndBauR lässt dies zu, wenn eine industrieähnliche Nutzung vorliegt (Produktion, Lager). Bitte klären Sie das zuvor aber mit der Genehmigungsbehörde ab.
Ohne neue Brandwand verändert sich ja auch die Rettungswegesituation des "Altbaus", wie Sie bereits beschrieben haben. Schon deshalb ist eine Einbezeihung erforderlich. Zu bewerten ist auch der veränderte Zugang und die äußeren Angriffsmöglichkeiten für die Feuerwehr.
Bei der relativ kleinen Halle dürfte die Bestandbewertung bzw. -Erwähnung doch sicherlich nicht sovile Mehraufwand werden?
Viel Erfolg!
der Feuerteufel