Hallo Herr Hahn,
Sie besitzen sehr wahrscheinlich nur den (Tresor-) Schlüssel für die Schließung der Feuerwehrschlüsseldepots FSD (früher FSKs).
Ich denke, dass sie keine Objektschlüssel (z.B. Generalschlüssel) für die Gebäude selbst aufbewahren.
Um an die Objektschlüssel im FSD zu gelangen, muss entweder die Außentür durch die BMA oder durch das Freischaltelement am FSD entriegelt worden sein. Beides bedingt zwingend einen Hauptalarm an der BMZ.
Somit kann nicht unbemerkt der FSD durch den von Ihnen vorgehaltenen Schlüssel geöffnet werden. Die Anforderungen des Sachversicherers bleiben gewährleistet.
Somit bestehen an die von Ihnen vorgehaltenen Feuerwehrschlüssel in der Aufbewahrung keine gesonderten Anforderungen.
MfG Wende