Sehr geehrter Herr Wallisch,
Wie Herr Koeppen schon richtig schreibt, gibt es die Rettungswegeführung über einen benachbarten BA nur im IndBau. Auch bei Krankenhäusern/Intensivpflege wird zwar auch mit horizontaler Rettung in benachbarte BAs gearbeitet, doch dort ist dann eine 2. Treppe, die ins Freie führt.
Bei Ihrem Fall wäre ggf. möglich:
a) eine Außentreppe für den (dann mittleren) BA, oder billiger
b) eine anlagentechnische Lösung der Zugangskontrolle in den fremdvermieteten Bereich im Not-/Gefahrenfall, z.B. durch eine elektrische Türverriegelung n. EltVTR mit Alarm oder Auslösung über eine (interne) BMA.
Diese Lösungen sind jedoch mit der Genehmigungsbehörde abzuklären.
Wenn der Bauherr nun mehr Miete/Pacht erhält, kann er auch ein wenig davon in die Sicherheit investieren. Die Nutzer und die Wirtschaft danken es ihm.
Viel Erfolg
der Feuerteufel