Hallo,
die Feuerwehr Hamburg hat bei einer Brandschau bemängelt, dass eine in einem 6. geschossigen Gebäude direkt an den Treppenraum anliegende Teeküche eine Tür hat, die nicht T 30 Qualität hat.
Der Eigentümer hat die bestehende und dichtschließende Tür
durch eine T 30 Tür auszutauschen.
Die Teeküche selbst beinhaltet keine Kochplatten, sondern Mikrowelle, Kühlschrank sowie eine Kaffemaschine.
Aus meiner Sicht ist die Forderung überzogen.
Es reicht aufgrund der vorgefundenen Nutzung aus, dafür zu sorgen, dass die besthende Tür dichtschließend und selbst-
schließend nachgerüstet wird. Zusätzlich sollen die Geräte einem E-Check unterzogen werden und es kann evtl. noch ein Rauchmelder als Kompensation eingebaut werden.
Was meinen Sie dazu?
B-Miro