Hallo Forumsteilnehmer,
Für eine bestehendes, 3-geschossiges Gebäude, dass kurzfristig und vorrübergehend als Hochschulgebäude genutzt werden soll, erstelle ich derzeit ein Barndschutzkonzept.
Das Gebäude verfügt über Hörsäle und Unterrichtsräume und soll von bis zu 900 Personnen genutzt werden.
Das Erdgeschoss verfügt über eigene Ausgänge, sodass die nominal 588 Personen in den Obergeschossen, auf zwei Treppenräume mit Fluchtwegbreiten von jeweils 1,38m angewiesen sind.
Nach Lesart der Versammlungsstättenverordnung sind dann 188 Personnen zuviel im Gebäude.
Es wäre möglich unmittelbar neben einem der Treppenräume eine Aussentreppe vom 1. OG bis auf Geländehöhe zu führen, sodass dann rechnerisch ausreichend Fluchtwegbreite zu Verfügung stünde. Die Verteilung der Fluchtege wäre natürlich nicht optimal.
Leider ist die Feuerwehr überhaupt nicht zu Abstimmungen bereit und fordert nun ein Alarmierungs- und Evakuierungskonzept.
Was kann des in diesem Fall sein ?
Eine Berechnung der Fluchtwegbreiten, Rechnergestützt oder nach Predtetschinski/Milinski ?
Ich habe das noch nie gemacht.
Sind bei rechnerischem Nachweis günstigere Rettungswegbreiten zu erwarten als bei standardisierter Anwendung der 60cm Regel nach VStättV ?
Geht die Feuerwehr da überhaupt mit?
Kann man eine solche Berechnung ohne Erfahrung durchführen und die Randbedingungen entsprechend richtig bewerten?
Für recht viele sachkundige/sachverstädige Hinweise wäre ich Ihnen sehr dankbar.
J.Peters