Hallo Caddy,
danke für die schnelle Antwort (grade mal die Mittagspause dazwischen)
Wie Du in meinem Steckbrief sicherlich gelesen hast, war ich auch einmal im öffentlichen Dienst bei einer unteren Bauaufsichtsbehörde. Ich weiß nicht, wie es Dir geht: ich habe in meiner aktiven Zeit des öfteren mit meinen Kollegen von der Verwaltung Meinungsverschiedenheiten gehabt. Du hast recht, die Verwaltungsleute haben hin und wieder recht verschlungene Gehirnwindungen, was einem Techniker in seiner pragmatischen Art oft nicht nachvollziehbar ist. Daher sind wir als Techniker oft als zu locker angesehen gewesen.
So jetzt zum Prüfungssachverständigen:
Ich habe Anfang 2008 einige Nachweise nach der alten BayBO gemacht, wenn der Antrag 2007 eingereicht wurde. Nach Deiner Lesart hätte schon damals der Nachweis nach der "neuen" BayBO erstellt werden müssen.
Mir liegt übrigens auch deshalb ein Widerspruch vor, weil auch im Brandschutz Differenzen entstehen. So ist beispielsweise die Tiefgarage als Mittelgarage bei Standardbau mit GKL 3 bei neuer BayBO prüfpflichtig (das Gebäude darüber aber nicht) bei alter Bauordnung nicht. Gut, ich muss die Abweichung ohnehin auch bescheinigen lassen, dann kann die Mittelgarage auch gleich mitlaufen. Hätte die Behörde selbst die Abweichung behandelt, wäre das kein Problem gewesen.
Ich hätte damals als Behörde die Abweichung selbst bearbeitet und die Kompensation als Auflagen so formuliert, wie ich es für nötig gehalten hätte. Jetzt bin ich halt auf der Gegenseite.
Ich hätte unabhängig von diesem Schriftwechsel auch die Oberste angefragt; mir ist nur nicht klar, ob ich die Technikerin oder den Juristen ansprechen soll. Weißt Du zufällig die E-Mail-Adresse? (bitte an meine Adresse im Stckbrief)
Nochmals herzlichen Dank
H. Klein