Hallo Blitzschützer,
gem. Brandschutz-Grundsatzanforderung ist eine Blitzschutzanlage dann vorzusehen wenn bauliche Anlagen, bei denen Blitzschlag leicht eintreten oder zu besonders schweren Folgen führen kann. Soweit so gut.
Bei den geregelten Sonderbauten, also ab einer bestimmten Größenordnung oder Nutzung, ist die Installation klar geregelt. Gut.
Wie aber bei Sonderbauten ohne Regelwerk.
Gem. örtlicher Bauaufsicht soll/muss bei öffentlichen Gebäuden immer Blitzschutz errichtet werden.
Hm, ?wollte der Gesetzgeber eine solche Pauschalregelung wäre diese doch in die LBauOrd. geschrieben.
Bsp: ?Kleine Verkaufsstätte (1000m2)?
Also, mal abgesehen vom Thema ?Leicht eintreten? und Versicherung, ab wann Blitzschutz?
Für jede Info Danke!
Andreas Beuscher