Hallo,
ich kenne auch keine andere Quelle als die ASR A1.3 die Frank schon erwähnt hat. Hier kurz der Text:
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Ist eine Sicherheitsbeleuchtung nicht vorhanden, muss auf Fluchtwegen die
Erkennbarkeit der dort notwendigen Rettungs- "und Brandschutzzeichen" durch
Verwendung von langnachleuchtenden Materialien auch bei Ausfall der
Allgemeinbeleuchtung für eine bestimmte Zeit erhalten bleiben. Hierbei ist auf eine ausreichende Anregung der langnachleuchtenden Produkte zu achten.
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Da ja wohl auch ein Großteil der Feuerlöscheinrichtungen im Bereich der Flucht- und Rettungswege liegen, würde diese Bestimmung ja zumindest auf diese zutreffen.
Wie gesagt, eine andere Bestimmung kenne ich auch nicht, wäre aber mal interessant ob der Brandschutzbeauftragte vielleicht doch mal bereit ist seine Quelle preis zu geben.
Beste Grüße
Wolfgang Cordier