Sehr geehrter Herr Merkl,
nach längerem Stöbern kann ich Ihnen mitteilen daß eine Netzersatzanlage keinesfalls nötig ist.
Siehe hierzu Erläuterung zur IndBauRL 5.6 Rauchabzug, Punkt 5."Für Räume mit selbsttätiger Feuerlöschanlagen werden Einrichtungen zur Rauchableitung nur zur "Kaltentrauchung",d.h. für einen kontrollierten oder für einen gelöschten Brand erforderlich" und weiter, "Es müssen keine Anlagen nach DIN 18 232-5 sein".
Desweiteren werden in dem Sudhaus seitens der produktionsbedingten Einrichtungen kaum Brandlasten eingebracht,sodaß auch hinsichtlich der
VdS CEA 4001 auf eine Einspeisung aus dem öffentlichem Netz gegangen werden kann. Siehe hierzu als Einspeisungsbeispiel VdS CEA 4001,Bild 9.02.
Der Funktionserhalt der Einspeiseleitungen sowohl für die Entrauchung als auch der Sprinkleranlage bleibt unberührt.
Gruß
Rainer Stierstorfer