Das Wasserhaushaltsrecht kennt den Besorgnisgrundsatz und nach diesem (WHG § 19 g) ist es unzuläsig, solche Mengen ungeschützt zu lagern, verwenden, umzuschlagen, ... (LAU und HBV Anlagen, nicht nur "L" wie Lagerung). Nur das Baurecht kennt die LöRüRiLi. D a n e b e n gelten diverse andere Vorschriften, genau so wie der Arbeitsschutz n e b e n dem Baurecht.
In Hessen rüstet die Umweltverwaltung jetzt auf und hat die Öffentlichkeit am 25.11.08 in der Stadthalle Friedberg informiert (Internet: www.Hessen.de Suchwort "Löschwasser", dann kommen die Artikel und die "Handlungsempfehlung ... Rückhaltung" .
Daneben gibt es ein Kapitel "Straftaten gegen die Umwelt" - StGB Kap. 29.
§ 324 Gewässerverunreinigung, alt, erf. Vorsatz o.gr.Fahrlässigkeit.
§ 324 a Bodenverunreinigung, neu, genügt die Verletzung von Verwaltungsvorschriften zum Bodenschutz, gemein, heimtückisch, ...
§ 325 Luftverunrenigung, genügt die Verletzung von Verwaltungsvorschriften zum Luft-Schutz. Neu, gemein und heimtückisch formuliert.
§ 325 a Lärm, Erschütterungen ...
§ 326 Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen ... setzt wieder Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit voraus, alt ...
Man sieht die Absicht und erkennt das Risiko aus der neuen Formulierung, daß es genügt, eine Verwaltungsvorschrift zu überschreiten.
W e r kennt die VwV alle ? Oder wenigstens überwiegend ? Das Risiko ist eine hohe Geldstrafe oder Haft. Dagegen hilft nur hingucken, den Betreiber schriftlich darauf aufmerksam machen, darauf hinwirken, daß Luft, Wasser, Boden n i c h t beeinträchtigt werden können. Denn der Planer / Sachverständige könnte je nach Art der lage auch beteiligt werden.
Ich will keine Angst verbreiten. Strafen aus halbwegs ordentlichem Handeln gibt es nur sehr selten, meist auch nicht sonderlich hoch, weil der Staatsanwalt den "wahren Schuldigen" meist nicht gleich aus der großen Zahl "Mitwirkender" herausfiltern kann und dann oft einstellt (siehe Düsseldorf, siehe Reichenhall, Köln wird auch nicht anders ausgehen...).
Aber wir sollten allesamt das Risiko erkennen und für eine Verbesserung der Situation w e r b e n, planen und bauen. Wir wollen doch unseren Kindern und Enkeln eine heile Welt zurückgeben, die sie uns geliehen hatten. Oder ?
Also : weil WGK Stoffe in Anlagen : Schutzkonzepte angehen.
mfg Franz Schächer