Schönen Dank für die Tipps und Hinweise,
das mit dem hölzernen Handlauf ist also zulässig. Nicht nur, dass das in der RbBH steht (die ist zwar nicht bauaufsichtlich eingeführt, gilt wohl aber als Regel der Technik) , es steht sogar auch im Kommentar zur Berliner Bauordnung. Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Nur der schwerentflammbare Bodenbelag ist durchgefallen. Das mir vom Hersteller vorgelegte Prüfzeugnis mit B(fl)-S1 war von einem Labor aus England, das nicht beim DIBt geführt ist. Und die Prüfung nach EN 13501 von 2002, gültig sei aber die Ausgabe von 2007. Damit wurde die Verlegung des Bodenbelages von der Bauaufsicht nicht gestattet.
MfG
F. Muthmann