Hallo liebe Forum Teilnehmer,
ich stehe vor folgendem Problem:
in einem metallverarbeitenden Betrieb ist im Erdgeschoss u.a. ein Kühlschmierstofflager mit einer Lagermenge von ca. 30.000 Liter untergebracht. Neben dem Lagerbereich schließt direkt eine Nutzungseinheit (zum Teil Büro, zum Teil Werkstatt) an, die Trennung ist durch eine massive Wand hergestellt. Durch Erweiterungen der Aufbereitungsanlage wurde die Trennwand "durchlöchert", und Leitungen aus Stahl und Kunststoff verlegt, eine Lüftungsleitung verbindet ebenfalls die Räume.
Muß die Trennwand bzw. der Raum nun in der Bauweise F90/T30 von den benachnarten Räumen abgeschieden werden? Müssen die Rohrdurchführungen/Lüftungsleitung nach LAR abgeschottet werden? Welche gesetzliche Grundlage ist hier anzuwenden? (der Kühlschmierstoff besitzt einen Flammpunkt von 170°C)