Hallo Herr Bussmann,
ich bin dagegen :-)
Aus mehreren Gründe, die Hr. Müller teilweise schon genannt hat:
1.) ist es versicherungsrechtlich in der Tat ein erhebliches Problem.
2.) gehört "forcible entry" mMn zum "Standardrepertoire" aller Feuerwehren, da meiner Beobachtung nach die Anzahl der Türöffnungen für den Rettungsdienst erheblich zugenommen hat
3.) Wäre es nicht erst mal sinnvoll, solche Anorderungen an alle (!) Wohngebäude zu stellen? Wie oft steht der Rettungsdienst vor verschlossener Tür und verschafft sich selber oder durch die Feuerwehr gewaltsam Zugriff? Bekommt dann die Polizei eigentlich auch Schlüssel?
4.) Wer soll denn die Schlüssel für die Tresore verwalten? Es ist ja nicht wie bei einer BMA, dass der Schlüssel für den Tresor erst nach Auslösen der BMA genutzt werden kann, sondern mit dem Tresorschlüssel komme ich auch in das Gebäude. Also kann jeder Schlüsselinhaber zu jeder Zeit in diese Gebäude rein. Oder sollen die auf den Gerätehäusern unter Verschluss bleiben? Was ist dann bei Paralleleinsätzen, wenn ggf. fremde Einheiten den brennenden Supermarkt übernehmen? Müssen die ohne Schlüssel rein? Oder gibt es dann einen "Bundeseinheitlichen Generalschlüssel Feuerwehr"? Achne, Brandschutz ist ja Ländersache. Also gibt es einen Vorschlag für einen solchen Schlüssel und anschließend mind. 189 verschiedene Ausführungen (analog z.B. der Polizeibekleidung in blau).
5.) Es ist halt so, dass nicht alles, was schön wäre, auch machbar ist. Dann würde nämlich keiner mehr bauen. Eine flächendeckene Sprinkleranlage würde wohl in Altenheimen auch dem Einen oder der Anderen das Leben retten, aber wollen wir deshalb wirklich Löschanlagen in Altenheimen haben?
6.) Die Rauchableitung ist nicht zeitkritisch. Also haben Sie mehr als genug Zeit, eine Außentür ggf. auch mit einem Trennjäger zu öffnen.
7.) Rauchableitung bei einem 800 m?-Markt? Ich dachte, die sind alle schon eingestürzt, wenn die Feuerwehr kommt oder versagen kurze Zeit später. Dann habe ich doch eine maximal große RA-Öffnung :-)
8.) Eine "wirksame Entrauchung" sieht das Baurecht für solche Gebäude nicht vor. Über §54 hier über die BauO hinausgehende Forderungen zu stellen, läßt auch die oberste Bauaufsicht nicht zu!
Viele Grüße,
Frank Borgert