Hallo -
ich würde sagen, im Treppenraum Türen nach DIN18090ff.
Im DG zu jeder der beiden Wohnungen, vorgelagert vor den DIN18090-Türen, eine T30-RS-Tür. In Gkl.5 müssen Sie ja Nutzungseinheiten F90/T30 trennen, und durch die T30-RS-Türen verhindern Sie zugleich, daß Rauch aus dem Schacht in die Wohungen kommen kann.
(außerdem ist das auch für den Schallschutz nützlich).
Aufzugsschacht entlüften, am besten automatisch (Rauchmelder) öffnende Dachlichtkuppel oben auf dem Schacht.
mfG
M. Koeppen