Hallo UtaeM,
eine wirklich interessante Frage...
Znächst mal müssen Sie ja die F30-Verglasung in F90(!)-Bauteile einbauen (ist in der Zulassung der Verglasung geregelt), d.h. in einer F30 Wand dann ein F90-Fenstergewände für die F30-Verglasung. Wie breit das sein muss, ist m.E. nicht gregelt, ich würde denken, mind. 25 cm.
mfG
M.Koeppen