Hallo Frau/Herr Schmid,
der Brandschutznachweis ist grundsätzlich für alle Bauvorhaben gefordert, egal welcher Gebäudeart oder Nutzung. Im Genehmigungsfreistellungs-Verfahren ist in Abs. 5, Satz 1, klar festgelegt, "Vor Baubeginn ... müssen die erforderlichen Nachweise über ... vorbeugenden Brandschutz erstellt sein." Das heist, der Nachweis muss erstellt werden (spätestens bis Baubeginn), ist jedoch beim Verfahren nicht mit vorzulegen. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, dem Auftraggeber/Bauherrn den Nachweis vorzulegen, da - außer bei Sonderbauten - der Nachweis Bestandteil der Grundleistungen nach HOAI ist.
Ebenso verhält es sich beim vereinfachten Genehmigungsverfahren. Hier ist zu beachten, dass bei Vorhaben mittlerer Schwierigkeit der Ersteller für den Brandschutznachweis die Voraussetzungen des Art. 68, Abs. 7 Nr. 3 erfüllen muss.
Freundliche Grüße aus Oberfranken
Reinhold Huth