An einer Doppelhaushälfte (Wohngebäude geringer Höhe) soll rückseitig grenzständig ein Kaltwintergarten (unbeheizt, brandlastenfrei) in F0-Konstruktion nichtbrennbar (Stahl / Glas) angebaut werden.
Obwohl nach BauO NRW die Bauaufsichtsbehörde im vereinfachten Verfahren den Brandschutz nicht zu prüfen hat, wird im Rahmen der Antragsvorprüfung von dieser die Darstellung einer "Brandwand" verlangt. Begründet wird dies mit einem Verstoß gegen § 35 Abs. 6 BauO NRW (Grenzabstand von lichtdurchlässiger Bedachung < 1,25 m). Eine Abweichung würde nur zugelassen bei Errichtung einer Brandwand nach § 33 BauO NRW. § 33 Abs. 3 BauO NRW wäre zu beachten.
Wortlaut § 35 Abs. 6 BauO NRW:
(6) Dachvorsprünge, Dachgesimse und Dachaufbauten, lichtdurchlässige Bedachungen und Lichtkuppeln sind so anzuordnen und herzustellen, dass ein Brand nicht auf andere Gebäude oder Gebäudeteile übertragen werden kann. Von der Außenfläche von Gebäudeabschlusswänden und von der Mittellinie gemeinsamer Gebäudeabschlusswände (§ 31 Abs. 2) oder Gebäudetrennwände müssen sie mindestens 1,25 m entfernt sein.
Wortlaut § 33 Abs. 3 BauO NRW:
(3) Die Brandwand ist bei Gebäuden geringer Höhe durchgehend mindestens bis unmittelbar unter die Dachhaut zu führen. Bei sonstigen Gebäuden ist sie durchgehend entweder 0,30 m über Dach zu führen oder in Höhe der Dachhaut mit einer beiderseits 0,50 m auskragenden Stahlbetonplatte in der Feuerwiderstandsklasse F 90 abzuschließen. Bei Gebäuden mit weicher Bedachung (§ 35 Abs. 3) ist die Brandwand 0,50 m über Dach zu führen.
Nach § 29 BauO NRW sind Gebäudeabschlußwände (§ 31 BauO NRW) bei Wohngebäuden geringer Höhe mit nicht mehr als 2 Wohnungen in F90-AB auszuführen. Die Ausführung der Gebäudeabschlußwand des Wintergartens als Brandwand (wie die F90-AB-Wand bis unter die Dachhaut geführt) macht als Kompensation für den nicht eingehaltenen 1,25 m - Abstand meiner Meinung nach keinen Sinn.
Wie ist eure Meinung zur Forderung der Bauaufsicht?
Ich meine, eine F90-AB-Wand bis zum oberen Dachabschluß, die Konstruktion des Wintergartens in A-Baustoffen sowie die Nutzung als brandlastenfreier Kaltwintergarten ist Kompensation genug.
Gruß
Reinhard