Bundesland: Bayern Autor: Schröpf Peter Hallo,
ich habe zu einer Neubebauung mit gemischter Nutzung einige Fragen.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um gewerbliche Nutzung im UG, EG, und OG, ab 2. OG Wohnnutzung, sowie eine 2-geschossige Tiefgarage
Im UG stellt sich folgende Situation dar:
1 Supermarkt mit ca. 1500 qm Verkaufsfläche und ca. 450 qm Lager, eine Seite liegt ca. 75 cm unter Geländenieveau der Rest ist durch die Tiefgarage und dem Gang eingebaut. Die Decke über dem Markt wird als öffentl. Platz genutzt
gegenüber ein Drogeriemarktmit ca. 360 qm Verkaufsfläche und ca. 80 qm Lager, (er hat keine Aussenwand über Gelände)
dazwischen liegt ein Gang von ca. 6,00 m Breite, dieser Gang führt über einige Stufen ins Freie
an den Supermarkt, den Gang und den Drogeriemarkt schließt eine Teifgarage (2-geschossig) an.
über diesen beiden Gewerbeeinheiten liegen (ebenerdig) kleinere Geschäfte unter 100 qm.
Hier meine Fragen:
1) greift hier die Verkaufsstättenverordnung oder ist hier jede Verkaufseinheit gesondert zu sehen?
2) Wie müssen die Wände bzw. die Glasflächen in den Wänden des Gangs zwischen Supermarkt und Drogeriemarkt ausgebildet werden (F0, F30)?
3) Müssen der Gang bzw. die Verkaufsflächen im Untergeschoss gesprinklert werden, ist eine Brandmeldeanlage notwendig?
4) Was ist bzgl. des Branschutzes noch zu beachten?