Hallo Herr Klein,
"Behördendrücker" ist mal wieder Fachidiotenchinesisch - geb´s ja zu!
bei den Schlössern und Beschläge gibt es unterschiedliche Klassen der Stabilität und Beanspruchung. Hier sollten dann Beschläge mind. der Klasse 4 gewählt werden, die im Fachjargon als "Behördendrücker/schlösser" laufen. Der Ursprung kommt noch aus früheren Zeiten, als die Klassen noch nicht so genau definiert waren und man für "Behördenbauten" eine bessere Beschlagsqualität wählte (z.B. werden die Drücker nicht nur in die Rosstetten oder Türschilder gesteckt, sondern sind dort fest drehend gelagert, die "Nuss" [= Vierkant im Schloss] ist meist mit Kugellagern gelagert,...)
Alternativ, und da stimme ich Ihnen zu, sind Panikschlösser nach (alter) DIN 18250 auch geeignet, da diese auch auf Dauerfunktion geprüft sind. In der neuen 18250 sind die nichtmehr mit drin (so´n Schwachsinn!, aber man will der EN 179 und 1125 nicht ins Gehege gehen´!)
Mit dem Offensein nach Betätigen der Panikfunktion gibt es zwischenzeitlich gute Lösungen mit "selbstverriegelnden Panikschlössern". Diese sperren sich immer wieder selbst ab, wenn die Tür wieder zu geht. In Fluchtrichtung sind sie öffenbar, von Außen bieten sie den vollen Schutz (auch im versicherungsrechtlichen Sinn, da der Riegel ausschnappt)
mfg
der Feuerteufel
PS: ich war heute auf einer Fortbildungsveranstaltung von der hagebau-brandschutzallianz; dort gab es ein interessantes Architektengespräch in der Pause: ein Architekt war ganz frustriert, dass 2 m? Tür soviele Geheimnisse und Vairanten enthalten kann!
- ich kann´s bestätigen, denn ich habe 10 Jahre Brandschutztüren-Entwicklung als Entwicklungsleiter betrieben! Ich kann (und mache) mehrtägige Seminare zum Thema machen und habe dann doch nur einen Bruchteil behandelt!