Hallo, bin noch Jungplaner.
habe einen Sonderbau in Gebäudeklasse 5 als Bestandsbauwerk. Darin befindlich eine Lehrküche. Deren Wand F90 bringen muss. Diese Wand ist gleichzeitig die Wand im notwendigen Flur.
Nun ist in dieser Wand über einer Brüstung von ca. 60cm über gesamte Raumlänge(ca 4m) eine F30-Festverglasung ca. 2,80m hoch (mit Zulassung) vorhanden.
Öffnungen sind nach LBauO MV 2006 in Trennwänden als T/F 30 selbstschliessend zugelassen.
Mir widerstrebt es irgendwie diese Bestandsverglasung kommentarlos abzuhaken.
Wie steht ihr dazu? F90 fordern bzw. gegebenfalls Abweichung beantragen oder absolut ok?