Autor: Erich Sauter Hallo R.Mermi
Die wiederkehrende Gretchenfrage um das heisse Eisen >> was sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik und Baukunst?
Die Meinungen bei Feuertrutz, div. Kommentaren, Sachverständigen gehen auseinander. Beim Schadensfall kommt es dann auf den Gutachter an.
Ich habe gerade in Bayern den Fall, dass im Baubescheid eines Sonderbaus steht >> .. die LüAR 1984 ist zu beachten.
Bauvorlagen gem. LüAR wurden nicht eingereicht, da zum Zeitpunkt der Eingabe noch nicht feststand, ob bzw. in welchem Umfang eine Lüftungsanlage kommt.
Haftung:
Lt. Aussage eines Rechtsanwalts muss z.B. dem behördlichen Prüfer grobfahrlässig - dem Nachweisersteller nur fahrlässig nachgewiesen werden.
Also werde ich nach bestem Gewissen auch den Rauchschutz einplanen - in Bereichen nach DIN 18017-3 mit Kaltrauchsperren (die bis 270° standhalten) und das Konzept zur Prüfung nachreichen.
Unter Google >> LüAR >> kommt man der Sache näher.
Viel Spass
Sauter