Um mal andere Meinungen zu hören:
Es wird ein Wohn- und Geschäftshaus mit 4 Stockwerken geplant, mit Zeltdach - GEbäudeklasse 4. Das Treppenhaus hat Fenster und geht bis zum 4. Stock. Es gibt auch einen Aufzug.
1. - 3. OG sind pro Geschoß mehrere Einheiten. Im 4. OG ist eine Einheitund soll schon im 3. OG abgetrennt sein. D.h. bevor man ins 4. OG die Treppen hinaufsteigt ist eine Abtrennung mit einer Tür, der letzte Lauf gehört schon zur Wohnung.
Die Auszugstür im 4. OG muss wohl eine erforerliche Feuerwiderstandsfähigkeit haben. Ausführung?
Aber sonst wüsste ich eigentlich nichts, was dagegen sprechen könnte, oder?
Muss man da besondere Vorkehrungen treffen bezüglich es Brandschutzes, als im normalen Treppenhaus?
Danke für Euere Meinungen!
Gordan Bogner