Hallo Herr Müller, hallo Caddy,
mit den Fischerriegeln ist da so, wie mit den Brandschutzklappen, die bisher als Überströmöffnungen eingesetzt wurden. Aufgrund neuer Erkenntnisse (ist bei den Fischerriegeln schon sehr lange her), hat das DIBt festgestellt, dass diese keinen ausreichenden Schutz gegen die Rauchausbreitung bieten und mit der Veröffentlichung der Richtlinien für Feststellanlagen, 1988 den neuen Standard gefordert. Der Zeitpunkt geht übrigens auch mit dem Erscheinen der DIN für Rauchschutztüren (11-1988) parallel. In dieser Zeit fand allgemein eine Neubwertung der Gefahren durch Rauch statt.
Aufgrund der Gefahr, die vom Rauch ausgeht, ist der Bestandsschutz auch nicht gegeben und eine Umrüstung erforderlich.
Im Gegensatz zu Normen, die erst über die Technischen Baubestimmungen eingeführt werden müssen, sind die Papiere des DIBt gleich gültig und anzuwenden, da diese im Auftrag der Bundesländer durch das DIBt erstellt werden.
Die Begründung liegt in der Erkenntnis, dass die thermisch auslösenden Feststellanlagen eine Gefährdung mit sich bringen und daher nicht dem Stand der Technik entsprechen und zu ersetzen sind (ggf. Gefährdungsanalyse vorlegen).Das Auslaufen der Zulassung an sich, würde noch keine Umrüstungsforderung mit sich bringen.
mfg
der Feuerteufel