In MVStättV ist geschrieben:
Zwischen zwei Seitengängen dürfen 20 Sitzplätze angeordnet sein.
Sitzplätze müssen in Blöcken von höchstens 30 Sitzplatzreihen angeordnet sein.
und dann
In Versammlungsräumen dürfen zwischen zwei Seitengängen höchstens 50 Sitzplätze angeordnet sein, wenn auf jeder Seite des Versammlungsraumes für jeweils vier Sitzreihen eine Tür mit einer lichten Breite von 1,20 m angeordnet ist.
Was können wir tun, wen wir haben 30 Sitzplätze in Sitzplatzreihen haben?
Ist über das in an Internet etwas geschrieben? Wo?
Wie können wir rechnen Breite von Seitengängen und Türen?
Im Voraus vielen Dank.
Ales