Guten Abend zusammen,
ich möchte dieses Thema wieder aufwärmen und folgende Frage stellen:
Welche Anforderungen müssen Abstandshalter und Spannstellenverschlüsse formal erfüllen. In der Bauregelliste sind diese Bauprodukte nicht aufgeführt. In der Liste der Technischen Baubestimmungen Bayern und in DIN 4102-4 findet sich diesbezüglich auch kein Hinweis zu raumabschließenden Stahlbetonwänden.
Im konkreten Fall liegen mir zu einer Brandwand (ausgeführt als VdS-Komplextrennwand) Klassifizierungsberichte vor, welche die Klassifizierung EI 180 bestätigen. Wie sieht jedoch der formal richtige Verwendbarkeitsnachweis für diese Verschlüsse aus?
Vielen Dank schon mal für Rückmeldungen!
Freundliche Grüße
Sven Schäfer