Bei der Erweiterung einer Maschinenhalle um ca. 600 m? stellt sich die Frage, ob eine Löschwasserrückhalteeinrichtung erforderlich ist. Eingesetzt werden ca. 15 Tonnen wasserlöslicher Chemikalien, teils brennbar, teils nicht brennbar, allesamt Wassergefährdungsklasse 1 gemäß Datenblättern. Beim hauptsächlich verwendeten Produkt steht im Sicherheitsdatenblatt unter 6. Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung: verunreinigtes Wasser / Löschwasser zurückhalten. Unter Punkt 15 Vorschriften steht Wassergefährdungsklasse: 1 schwach wassergefährdend.
Irgendwo habe ich gelesen, dass es Freigrenzen für die Lagermengen gibt, ab der die LöRüRi anzuwenden ist. Je nach Gefährdung sollen Lagermengen von 1 Tonne, 10 Tonnen oder 100 Tonnen zulässig sein. Wer kann mir sagen was für Stoffe der Wassergefährdungsklasse 1 anzusetzen ist und richtet sich das nach der Brennbarkeit oder nach der Wasserlöslichkeit?
G. Merkl