Das ist eigenartig!! Ich bin eingeloggt. Wenn ich dann auf eine Frage antworten möchte, bin ich plötzlich ein G a s t !!
Das kann doch nicht sein.
Also:
Hallo Herr Lobermann,
zunächst kommt es natürlich auf die Größe des Lagers an.
Wenn die Nutzung vor 20 Jahren (bis heute)anders war, so kann sich bestimmt seither einiges an Vorschriften geändert haben. Bauordnung und Sonderbauvorschriften sind gewiß geändert.
Eine Nutzungsänderung ist dann der Fall, wenn im Gegensatz zu vorher andere Vorschriften anzuwenden sind. Dies ist hier sicherkich der Fall (Gaslagerung)
Das ist in BW bestimmt nicht anders als in BY.
Grüße
H. Klein