Hallo liebe Fachleute,
In einem in den 60er Jahren gebauten Wohnhaus (das wäre heute GKL4) mit innenliegendem Treppenraum, gibt es eine RA-Klappe aus der damaligen Zeit als Gaupe/Oberlicht.
Diese RA Öffnung ist vom EG und 3.OG oberstes Geschoss mechanisch mittels Hebelübertragung zu bedienen.
Diese funktioniert zwar, ist aber relativ schwergängig...
Wie ist diese Situation einzustufen - ist sowas ok?
(abgesehen mal von den anderen Kriterien wie wirksame Grösse usw..)
Freu mich über Ihre Meinung