Verkaufsstätten ohne Fenster müssen entraucht werden können. Das ist sinnvoll, wei der Qualm "irgendwie" wieder raus muß, wenn es auch lange dauert ... Eine Muster VerkStVO Mai 2008 kenne ich nicht, die in der ARGEBAU veröffentlichte ist "die alte".
Räume von 3 oder 4 m Höhe kann man nicht wirksam entrauchen, es sei denn mit einem Wahnsinnsaufwand. Und den braucht keiner.
Die Hessichen Feuerwehren haben inzwischen alle "Turbolüfter", die man an die eine (möglichst große, doppelflügelige) Tür stellt und gegenüber aufmacht und den Mief rausbläst. Mit dem Kaltluftstrom kann man auch gut s e h e n und sicher g e h e n und wenn es ein kleines Feuerchen ist, kann man es ausmachen udn wenn es schon ins Dach gelaufen ist, geht man raus und wartet auf den Einsturz. D a n n ist eine große Entrauchung wirksam ...
Wir hatten bei 17 gleichzeitig eingereichten Bauanträgen für Läden 800 - 1200 m? eines großen Discounters 17 grundverschiedene Auflagenlisten. Der Bauherr hat sich beschwert und seither gibt es nur noch e i n Musterkonzept für Läden dieser größen und zwar o h n e Entrauchung, weil man gut durchblasen kann. Das wirkt, ein RA zieht nicht den rauch sondern verwirbelt nur die saubere mit der rauchigen Luft.
Bei solchen Läden kann man, wenn man meint, die Türen wären zu klein zur Rauchableitung auch die vorderen Schaufenster "öffnen" und von hinten zu verschiedenen Türen (Ladestellen, Fluchttüren) reinblasen. Geht auch, ist aber mit Arbeit verbunden.
Fragen Sie Ihre Bauaufsicht, welcher Spezialist dies aus welchen (guten) Gründen braucht. Hessen braucht es flächendeckend n i c h t, Bayern BaWü, RLP, Saarland a u c h n i c h t. Vielleicht beraten die Kollegen sich mal mit den "Mustererlaß Ländern". mfg Franz Schächer