"Wophnen" muß nicht "Pflege" sein, nach allgemeiner Definition ist ein "Wohnhaus" daher k e i n "Pflegeheim". Aus "Altenwohnen" k a n n natürlich "Altenpflege" erwachsen und ein Betreiber ist gut beraten, sich sein Haus so zu bauen, daß es den Anforderungen entsprechend gewappnet ist.
Ich denke, daß die Beschreibung dessen, was hier werden soll aber eine "Gruppe" werden soll, d.h. gemeinschaftliches Wohnen, um der Demenz zu begegnen. Hierzu gibt es bei verschiedenen Altenverbänden ganz gute Erfahrungen mit solchen Gruppenwohnungen.
Hessen hat dafür eine "Handlungsempfehlung für Altenwohnen in Wohngruppen / HE-Gruppe" aufgestellt und verabschiedet. Sie kann bei www.Wirtschaft.Hessen.de >> Bauen/Wohnen >> Baurecht in der Liste aufgerufen und kopiert werden. Hessen hat aber verfügt, daß eine solche Wohngruppe stets Sonderbau ist.
Man kann unter gewissen Abstrichen an der Sicherheit vom hohen "Krankenhausstandard" auf "Wohnungsrisiko für Alte" auch ohne Flur leben, zuhause haben sie auch keinen "notwednigen Flur", wenn man angemessene Ausgleichsmaßnahmen errichtet und Personal rund um die Uhr vorhält. Also ein paar Verknüpfungen für die Sicherheit aber der D e m e n z entgegen. Dies ist die zielsetzung des gemeinsamen Gruppenraumes, die Kommunikation unter den Alten zu fördern und damit der demenz wirksam entgegen zu wirken.
Denken Sie es mal durch, wir haben unter großer Beteiligung (4 BFVertreter, 3 Ministerien, AKH, IngKH, Heimaufsicht RP) ein ganz gutes, ausgleichendes Papier erarbeitet. N i c h t möglich ist die Aufweitung auf 12 oder noch mehr Personen, bei 10 ist aus Rettungsgründen oberes Ende !
mfg Schächer (damals Ausschußmitglied)