Hallo Marcus,
nach der LöRüRiLi kann es "gerade so" vorbei gehen, eine LöRü zu errichten. Wir haben als weiteres Anforderungsgesetz aber das Wasser Haushaltsgesetz, das in § 19 g "den besorgnisgrundsatz" fordert. Der Betreiber einer Anlage ist verpflichtet, dafür zu sorgen, daß eine Verunrenigung von seinem wassergefährdenden Stoff nicht ausgeht". Da entwickelt sich gerade etwas, was weit über die LöRü RiLi hinaus geht und gegen den Betreiber auch Strafen auslösen kann, denn das Strafgesetzbuch wurde in den "Umweltanforderungen" etliches verschärft.
Die Frage stellt sich für mich daher anders : will ich demnächst teuer nachrüsten und mir blöde Fragen gefallen lassen müssen oder kann ich meinen Bauherrn und Betreiber durch rechtzeitige Info, daß sich die Sichtweisen verschärfen, vor baldigem Schaden (Nachrüstung oder Schadensfall) bewahren ?
Ich würde eine "moderate Lösung" vorschlagen : die Grundplatte der Container wasserdicht und produktdicht ausbilden und seitlich mit Aufkantung versehen, einen Anschluß für Schotts vorsehen, kann dann kurzfristig und preiswert nachgerüstet werden, wenn die "Wanne" als betonbauwerk dicht vorhanden ist.
mfg Schächer