Hallo mister inter,
woher stammt Ihr (Halb-) Wissen, nachdem die Hauseingangstüren in Fluchtrichtung aufschlagen müssen?
Es ist einfach falsch, dass das so sein müsste. Deshalb muss auch nichts angepasst werden.
Eine Forderung gibt es nur im gewerblichen Bereich, durch dei Arbeitsstättenrichtlinie (ASR), nicht jedoch für Wohnnutzung.
mfg
der Feuerteufel
PS: wenn Sie Ihr Wissen über die Regelungen aktualisieren, sollten Sie auch ruhig mal einen Kurs über die Gramatik des Groß- und Kleinschreibens belegen. Ich finde es Schwachsinn, zu denken, wer alles kleinschreibt ist mondän!