Grundsätzlich sind alle Dächer in "harter bedachung" auszuführen, um Feuerwerkskörper, versprengte Brandreste usw. aufnehmen zu können, ohne durchzubrennen. Die Liste der "harten Bedachungen" is lang und reicht vom Ziegel- über das Metalldach bis zur beschieferten Dachpappe.
Lichtkuppeln lassen sich nicht ohne weiteres "hart" ausführen, daher die Ausnahmeerlaubnis.Das kann man durchaus auch für Lichtbänder so machen, es kommt auf die genaue Formulierung in der Landesbauordnung an, denn die ist zunächst maßgebend.
Industriedächer sollten nichtbrennbar gedämmt werden, weil man unter der Regendichtschicht nicht löschen kann. Bei großen Dächern wird das "soll" zum "muß". Brennbare Dämmungen müssen an allen Dachdruchgängen gegen zünden geschützt werden (Abwasserrohre, RWA, ...). mfg Schächer