Hallo,
gibt es eine Forderung, die besagt, dass Leibungen mit Miwo auszuführen sind, wenn die Dämmstärke mehr als 12 cm beträgt?
Der Sachverhalt wurde an mich so pauschal herangetragen, dass da etwas gibt. Man hat es mal gehört.
Leider kann ich damit nichts anfangen, wäre für mich aber auch interessant für welches Gebäude und welche Gebäudeklasse das gelten soll.
Hat jemand eine Ahnung?
MfG
Frank