Hallo,
ich benötge dringend Unterstützung:
wir beabsichtigen in einem Pflegeheim in Brandenburg in Bereichen mit Fußbodenheizung eine Tackerplatte B2 nach DIN 4102 einzubauen. Der Fußbodenaufbau entspricht der DIN 4102 Teil 4 Tab. 9 Zeile 5.2 und Punkt 3.4.2.2, wobei der Estrich d1 > 25 mm ist. Somit erreichen wir F90-AB. In Bereichen in denen keine Fußbodenheizung geplant wird, ist Dämmung der Baustoffklasse B1 vorgesehen. Laut BbgKPBauV sind nichtbrennbare Dämmstoffe (es ist jedoch nicht eindeutig geregelt, ob auch die durch Estrich überdeckte Dämmung damit gemeint ist)einzusetzen. Der Prüfer fordert neben den durch uns geplanten senkrechten Randdämmstreifen der Baustoffklasse A auch horizontale Dämmstreifen der Baustoffklasse A mit einer Breite von 20 cm. Die Hersteller melden Bedenken an, da auf Grund der unterschiedlichen Druckfestigkeit der Dämmstoffe Risse auftreten können.
Kann mir jemand helfen und woher nimmt er seine Forderung?
Vielen Dank für die Hilfe.
J. Just