Hallo Thomas,
Reperaturen sind insofern erlaubt, dass, wie in den benannten Unterlagen zu lesen ist, Teile (Oberntürschließer, Schlösser, Drücker, angeschraubte! Bänder,...) ausgetauscht werden können.
Das Anschweissen abgebrochener Bänder oder Teile ist nicht zulässig! Die Brandschutztür ist deshalb eine Brandschutztür, weil ihr Innenleben besonders ausgewählt und konstruiert ist. Z.B.: ist sie innen ggf. mit Steinwolle gefüllt, die einen Schmelzpunkt von ca. 1100°C hat. Wenn Sie nun dort mit 1500-2000° daran rumschweißen, verglüht die Wolle, schmiltzt ggf. und verklumpt zu einem festen Stein. Die Wolle kann also in diesem Bereich nicht mehr isolieren, was zum Versagen der Tür im Brandfall führt. Ebenso kann es sein, dass im Randbereich der Tür Gipsstreifen eingelegt sind, die im Brandfall das kristalline eingelagerte Wasser zur Kühlung der Kanten freisetzen. Durch das Schweißen wird das Wasser verdunstet und der Gips bröselt. die Tür ist kaputt.
Also: alles, was nicht in der Mitteilung des DIBt oder der Zulassung erlaubt ist, ist demnach verboten. Schweißen an der Tür ist tabu!
mfg
der Feuerteufel