Situation:
Gebäudeklasse 5, Dachgeschossausbau als Staffelgeschoss, ca.1,00 m zurückgesetzt als Terrasse genutzt.
Frage:
Muss die Brandwand als Gebäudeabschlusswand im Staffelgeschoss bis zur Gebäudevorderkante der darunterliegenden Geschosse geführt werden oder folgt die Brandwand dem Verlauf der Staffelgeschosswand?