Bundesland: Nordrhein-Westfalen Autor: Gast ä Sehr geehrte Damen und Herren,
wir planen gerade einen erdgeschossigen Kindergarten
mit zwei Gruppen für Kinder unter drei Jahren.
Reicht als Planungsgrundlage die Landesbauordnung oder gibt
es, wie bei Schulen einen Richtlinie die sich hiermit befasst?
Für Ihre Bemühungen danke ich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Mika Yannik