Werte Forumsteilnehmer -
kann man zu Rauchschutzabschlüssen bezüglich deren Randbedingungen überhautpt etwas allgemeingültiges sagen, oder ist das bei jedem Hersteller anders?
Also ich meine jetzt z.B. mal ein Alu-Glas-Rauchschutztürelement, mit verglasten Seitenteilen und Oberlicht, eingebaut in einen notwendigen Flur.
Wie es scheint, stehen in den Prüfzeugnissen/Einbauanleitungen, die auf dem Markt sind, alle möglichen Varianten:
- Einbau nur in F90-Bauteile
- Einbau in F30, oder F60 oder F90-Bauteile
- Einbau in Trockenbauwände ohne Klassifizierung
- Verglasung G30 erforderlich
- Verglasung VSG, ohne Feuerwiderstand
Das ist also bei jedem Fabrikat anders?
(schöne geregelte Welt!)
Danke für Tips.
Michael Koeppen