Bundesland: Hessen Autor: Pyropuck ä Liebe Forumteilnehmer,
für Versammlungsstätten gelten neben der MVStättV die Anforderungen der LBO für Gebäudeklasse 5. Gilt das auch für die Aufstellfläche? Muß ich diese vorsehen bei einer Vers.Stätt mit EG + OG? (Fußbodenhöhe OG ca. 3,50m)
Gruß,
pyropuck