Bundesland: Bayern Autor: J.E. ä Grüß Gott zusammen!
Frage zum Brandschutznachweis im Bestand, Leistungsabgrenzung:
Für die komplette Sanierung eines Altstadthauses (GKl 4, Einbau Wohnungen + Büros) soll für die Genehmigung der Brandschutznachweis erstellt werden.
Was ist hier bzgl. des nachweises der ´vorhandenen bauteile´ genau erforderlich?
zum jetztigen Zeitpunkt ist z.B. von den decken noch nicht viel bekannt, ausser dass sie niemals hfh sein werden.
Reicht es, im BSNW zu schreiben:
Ertüchtigung auf feuerhemmend + entsprechender Abweichungsantrag? oder
Muß für jeden einzelnen deckenaufbau bereits der bauteilnachweis erbracht werden?
nochmal anders formuliert:
in der bauvorlv § 11 steht: anzugeben ist
1. das Brandverhalten der Baustoffe und die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile,
2. die Bauteile, ... an die Anforderungen hinsichtlich des
Brandschutzes gestellt werden.
werden im brandschutznachweis für bestehende bauteile die anforderungen dargestellt, oder ist bereits zu bestätigen, dass diese anforderungen auch erfüllt sind?
(dass irgendwann der nachweis, dass die anforderungen erfüllt sind, erbracht werden muß, ist klar; nur ist es bei bereits bestehenden bauteilen bereits bestandteil der leistungen des bsnw?)
vielen dank!