Autor: Bundy IB en.eco Sehr geehrte Herren,
Ihre Antworten, die ich hinsichtlich der theoretischen Überlegung durchaus nachvollziehen kann, lassen den Schluss zu, dass grundsätzlich jedes brennbare Verbindungsstück in einem Rohrleitungssystem aus nicht brennbarem Material mit einer I90-Ummantelung versehen werden müßte, sofern sich in diesem Rohrleitungssystem an irgend einer Stelle eine R90-Durchführung befindet.
Dies widerspricht allerdings der Ausführungspraxis.
In (fast) jeder größeren Heizungs- oder Kältezentrale sind Pumpen über Gummi-Kompensatoren an das Rohrleitungsnetz angeschlossen.
In der Regel werden die (Stahl-)Leitungen über R90-Durchführungen aus der Zentrale herausgeführt. Noch nie ist aus diesem Grund jemand auf den Gedanken gekommen, dass die Umwälzpumpen in einen I90-Koffer verpackt werden müssten. Das wäre jedoch die Konsequenz aus Ihren Lösungsvorschlägen. Das liegt vermutlich einfach daran, dass man den Gummi-Kompensator und die Rohrdurchführung nicht gleichzeitig im Blick hat.
Ich denke daher, die erforderlichen Maßnahmen müßten schon davon abhängig gemacht werden, wie das Leitungssystem zwischen brennbarem Bauteil und Rohrdurchführung beschaffen ist (Leitungslängen waagrecht und senkrecht, Rohrdurchmesser, Armaturen etc.)und z.B. ob sich auf der anderen Seite des F90-Bauteils eine ähnliche Schwachstelle befindet, oder nicht.
Freundliche Grüße
Klaus Bundy