Baurechtlich gesehen, spricht man von einer Tür ab eine Höhe von 1,75 m. Unterschreitet die Tür diese Maß, spricht man von einer Wandklappe.
Vom Grundverständnis eines Rettungsweges, sollte das Lichrauchprofil eine Höhe von 2,00 m haben. Jedoch sind Unterschreitung nach obiger Def. möglich.
MfG
E. Marong