Folgende Situation (in Bayern):
Ein Cafe befindet sich im Erdgeschoss eines mehrgeschossigen Geschäftshauses.
Das Gebäude besitzt (natürlich) einen abgeschlossenen Treppenraum.
Die WC-Anlagen für das Cafe befinden sich im Kellergeschoss. D.h. die Besucher müssen - um zu den WC-Anlagen zu gelangen - das Gafe verlassen und über den Treppenraum in das Kellergeschoss gehen.
Die Frage lautet nun, ob für diese WC-Anlage ein zweiter Rettungsweg erforderlich ist.
Die WC-Anlage gehört zur Nutzungseinheit des Cafes.
Für Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen, die sich über mehrere Geschosse erstrecken, müssen in jedem Geschoss zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden sein.
Somit könnte man argumentieren, dass auch im Kellergeschoss ein 2. RW vorhanden sein muss.
Andererseits befinden sich im KG keine Aufenthaltsräume.
Ich denke der 2. RW aus dem KG ist somit nicht erforderlich.
Liege ich damit richtig?
Vielen Dank für Ihre Antworten schon im Voraus.
Thomas Eidenhardt