Bundesland: Baden-Württemberg Autor: Alwin Strobel Hallo,
ich habe zwei Fragen zur DIN 18232-2.
Folgende Gegebenheit:
Eine Halle mit knapp 2700 m? Grundfläche, in Feuer hemmender Bauart ausgeführt, hat eine über ein Drittel der Grundfläche gehende Empore, die zur Produktionshalle offen gehalten ist. An diesen Teil der Halle schließt ein Verwaltungsbau an, der aber F 90 und mit T 30-Türen vom Rest der Halle abgetrennt ist. Der Rettungsweg der Empore führt sowohl über eine interne Treppe ins Erdgeschoss der Produktionshalle als auch über eine T 30-Türe im Bereich des Verwaltungsbaus zum Ausgang.
Frage 1:
Da die Halle eine Grundfläche von über 1600 m? hat, ist eine Rauch- und Wärmeab-zugsanlage nach DIN 18232 erforderlich. Jedoch fordert das Baurechtsamt eine rauchfreie Schicht von 2,50 m über der Empore.
Ist es denkbar, dass die Produktionshalle erdgeschossig mit einer rauchfreien Schicht von 3 m (wegen Zuluftöffnung) gerechnet wird und die Empore extra mit ei-ner raucharmen Schicht von 2,50 m?
Als Kompensationsmaßnahme für die Nachströmung des Rauchs vom Erdgeschoss zur Empore sollen im Übergangsbereich von der Empore zum Erdgeschoss der Halle verstärkt Rauch- und Wärmeabzugsanlagen im Dach eingebaut werden. Eine Rauchschürze ist ebenfalls in diesem Übergangsbereich vorgesehen.
Frage 2:
Laut DIN 18232 Teil 5.5 gelten als Zuluftöffnungen Tore, Türen und Fenster, wenn sie zerstörungsfrei von außen geöffnet werden können.
Was heißt ?zerstörungsfrei?? Darf die Tür bzw. das Tor nicht verschlossen werden oder ist es denkbar, dass die Tür oder das Tor mit einem Schlüssel geöffnet wird?
Welche Möglichkeit besteht, dass die Feuerwehr einen Zentralschlüssel bekommt, wenn im Bauvorhaben keine Brandmeldeanlage und somit kein Feuerwehrschlüssel-kasten eingebaut wird? Wäre es denkbar, dass ein Feuerwehrschlüsselkasten ge-koppelt mit der Rauch- und Wärmeabzugsanlage eingebaut werden kann?
Über eine rege Beteiligung und viele Informationen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Alwin Strobel