Hallo Feuerteufel,
Sie haben leicht schimpfen; schließlich kommen Sie aus Bayern, und dort ist die vollwandige dichtschließende und selbstschließende Tür im Wohnungsbau ausdrücklich in der Bauordnung definiert :-)
Bei uns in NRW ist lediglich von dichtschließenden Türen die Rede :-(, die ausdrücklich (nicht näher definierte) Glasauschnitte haben dürfen. Was also tun, wenn gegen eine Verwendung von Glasauschnitten in dichtschließenden Türen nicht mal eine Rechtsgrundlage besteht?
Ich wirke darauf hin, dass -wenn der Antragsteller auf die Verwendung einer Verglasung besteht- ihn zunächst von einer T30-RS zu überzeugen.
Das klappt im Rgelfall nicht. Aber den Beteiligten am Bau ist i.d.R. klar, dass Verglasungen ohne jegliche Anforderungen eine schnelle Gefährdung des 1.RW nach sich ziehen.
Dann also lieber G30-Glas ohne entsprechende Zulassung eingebaut, gerne auch VSG-Glas; es stellt aus meiner Sicht zumindest eine stärkere Behinderung des Rauchdurchtritts dar als gar keine Anforderung.
So bin auch ich wohl auch ein von Ihnen geliebter Behördenvertreter:-) der auf die Verwendung von G30-Verglasungen oder VSG hinwirkt, allerdings in dem Wissen, dass ein Feuerwiderstand von 30 Minuten bzw. der Lebensdauer der Tür nicht zwingend damit verbunden ist.
Manchmal wird mir das G30-Glas auch vom Planer angeboten; also sage ich ja, bevor gar keine Anforderung umgesetzt wird.
Ich hätte auch lieber eine andere Handhabe- vielleicht ergeht es dem einen oder anderen Kollegen ähnlich.
Wenn ich eine Rechtsgrundlage in der Hand habe, kommt natürlich sofort die T30-RS.
Gibt es denn Untersuchungen darüber, dass ein G30-Glas ohne seinen zugelassenen Rahmen zwangsläufig nach 5 Minuten nicht mehr wirksam abschirmt? Oder ist es wie bei der vollwandigen Tür: nicht geprüft, aber doch i.d.R. 20-25 Minuten haltbar? Weil dann würde beides doch gut zusammenpassen?
Vermutlich gibts keine eindeutige Antwort darauf, genau wie auf die im Forum umstrittene Frage, wie lange eine vollwandige Tür denn im Brandfall nun tatsächlich hält?
Gruß
Matthias Bußmann